Kfz-Versicherung für Ihr Werkstattersatzfahrzeug

Wir bieten Ihnen eine günstige Kfz-Versicherung für Ihr Werkstattersatzfahrzeug – auch wenn Sie keinen Schadenfreiheitsrabatt mehr „übrig“ haben. Als Inhaber einer Kfz-Werkstatt haben Sie eventuell das Problem, dass Sie gerne einen Werkstattersatzwagen zulassen und versichern möchten, aber dafür keinen Schadenfreiheitsrabatt mehr zur Verfügung haben. Hier können wir Ihnen helfen. Rufen Sie uns bitte an: Telefon 06403 60999-0. 

Ihr Kundenleihfahrzeug auch ohne Schadenfreiheitsrabatt günstig versichern

Werkstattersatzfahrzeug als SelbstfahrervermietfahrzeugWir bieten Ihnen feste Stückprämien für Ihre Werkstattwagen , die Sie Ihren Kunden während der Dauer der Reparatur als Werkstattersatzfahrzeuge zur Verfügung stellen möchten. Sie benötigen dafür keinen Schadenfreiheitsrabatt. 

 

 

 

Ein Kfz-Betrieb sollte alle seine Werkstattersatzfahrzeuge immer Vollkasko inklusive Teilkasko versichern

Am günstigsten ist dies möglich mit einer Multi-Risk-Police! Ansonsten können Ihnen im Schadensfall finanzielle Nachteile drohen.

Ihr Werkstattersatzfahrzeug als Selbstfahrervermietfahrzeug zulassen

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Werkstattersatzfahrzeug als Selbstfahrervermietfahrzeug zulassen müssen, wenn sie es ihren Kunden zur Nutzung überlassen. Vermieten ist eine Gebrauchsüberlassung auf Zeit gegen Geld. Die Herausgabe eines Werkstattersatzfahrzeugs gegen einen dafür vereinbarten Geldbetrag ist also stets Vermietung. Für mehr Informationen klicken Sie hier.

Kundenleihfahrzeug als SelbstfahrervermietfahrzeugSollten Sie also Ihr Werkstattersatzfahrzeug auch als Unfallersatzwagen gegenüber einer Versicherungsgesellschaft abrechnen wollen, dann lassen sie dieses Kraftfahrzeug bitte als Selbstfahrervermietfahrzeug zu. Es wäre möglich, dass Sie ansonsten nur den Nutzungsausfall erhalten, den Ihr Kunde erhalten hätte. Es könnte auch sein, dass Sie als Kfz-Betrieb von einem anderen Kfz-Betrieb eine Abmahnung erhalten, wenn Sie Ihre Werkstattersatzfahrzeuge nur als normale Pkw zulassen und versichern. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kraftfahrzeuge grundsätzlich Vollkasko inklusive Teilkasko versichern. Ansonsten können Ihnen im Schadensfall finanzielle Nachteile drohen.

Kfz-Versicherung für Ihr Werkstattersatzfahrzeug

Sollten Sie  Fragen haben zu einer Kfz-Versicherung für Ihr Werkstattersatzfahrzeug – rufen Sie uns bitte an: Telefon 06403 60999-0.